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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
§ 1   Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, nach denen die GPS Prüfungs-, Beratungs- oder sonstige Leistungen erbringt.

§ 2   Leistungsumfang
Zielsetzung und Umfang der Aufgabenstellung sowie Vorgehensweise werden bei Auftragserteilung schriftlich festgelegt. Bei Auftragserteilung sollen Auftragsabschnitte festgelegt und dafür Zeitvorgaben vereinbart werden.

§ 3   Informations- und Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass auch ohne Aufforderung GPS alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen und zweckmäßigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen, die der Auftraggeber als für die Ausgestaltung und Durchführung des Auftrags relevant ansehen kann, Kenntnis gegeben wird.

§ 4   Leistungserbringung in den Räumen des Auftraggebers
GPS erbringt die vereinbarten Leistungen innerhalb der üblichen Arbeitszeiten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber wird für die bei ihm tätigen Mitarbeiter von GPS geeignete Räume, in denen auch Unterlagen, Dokumentationen und Datenträger unter Verschluß gelagert werden können, unentgeltlich zur Verfügung stellen.

§ 5   Vergütung, Auslagenerstattung, Zahlungsbedingungen
Die Leistungen der GPS werden aufgrund der im schriftlichen Angebot enthaltenen Preise abgerechnet. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Steuersatz. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat GPS neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Erstattung aller zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Auslagen einschließlich dabei anfallender Mehrwertsteuer.

Soweit keine Zahlungsmodalitäten festgelegt sind, kann GPS entsprechend dem Fortgang der Arbeiten Abschlagszahlungen oder die Vergütung von Teilleistungen verlangen. Wenn Auftragsabschnitte festgelegt sind, können Abschlagszahlungen in der Form verlangt werden, dass mit nachgewiesenem Abschluss des jeweiligen Auftragsabschnittes ein dessen Anteil an der Abwicklung des Gesamtauftrags entsprechender Teilbetrag der Gesamtvergütung verlangt werden kann. Auslagen sind zu erstatten, nachdem sie entstanden sind.

§ 6   Aufrechnung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im übrigen ist eine Aufrechnung ausgeschlossen.

§ 7   Verzug des Auftraggebers
Im Falle des Verzugs des Auftraggebers kann GPS Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn GPS einen höheren Schaden oder der Auftraggeber eine niedrigere Belastung nachweist.

§ 8   Gewährleistung von GPS
Im Falle von Mängeln der Leistungen von GPS steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Nachbesserung zu. Für den Fall, dass die erste Nachbesserung einen Mangel nicht vollständig beseitigt, ist GPS zu einer weiteren Nachbesserung berechtigt. Wenn die Nachbesserung zweimal misslingt oder sonst endgültig misslingt oder verweigert oder nicht in angemessener Frist erbracht wird, kann der Auftraggeber statt dessen entweder Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Stehen dem Auftraggeber wegen eines Mangels wirtschaftlich gleichwertige Leistungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, gegen einen Dritten zu, so sind diese vor Inanspruchnahme von GPS zu verfolgen. Eine vorherige Verfolgung auf dem Klagewege kann GPS nicht verlangen.

Offene Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach nachgewiesenem Abschluß des betreffenden Auftragsabschnittes (§ 2 Satz 3) schriftlich gegenüber GPS gerügt werden. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung schriftlich gegenüber GPS gerügt werden. Bei nicht rechtzeitiger Rüge verliert der Auftraggeber sämtliche Gewährleistungsrechte.

Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Kosten der Nachbesserung trägt GPS mit Ausnahme derjenigen Auslagen und des Aufwandes, die dadurch entstehen, dass die Leistung bei der Nachbesserung gegenüber dem ursprünglichen Auftrag zwangsläufig im Umfang erweitert oder verbessert wird.

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn Mängel der GPS-Leistungen folgende Ursachen haben:

Fehler oder Lücken in den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, Datenträgern, Angaben und anderen Materialien;
Vorgaben und Anweisungen des Auftraggebers;
nachträgliche Änderungen von Umständen in der Betriebsorganisation des Auftraggebers.

Gesetzliche Regelungen, die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers einschränken oder ausschließen, bleiben unberührt.

§ 9   Haftung, Schadenersatz wegen Nichterfüllung
Für Personenschäden haftet GPS gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Für Sach- und Vermögensschäden, die von GPS, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind. haftet GPS bis zu einem Betrag von EUR 5.000 je Schadenereignis. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

Die eigene Haftung von Erfüllungsgehilfen ist auf Fälle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung beschränkt.

§ 10   Schutz geistigen Eigentums der GPS
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von GPS erstellten Gutachten, Prüfungsergebnisse usw. nur für seine eigenen betrieblichen Zwecke verwendet werden. GPS behält sich an allen von ihr erstellten Gutachten, Prüfungsergebnissen usw. die Urheberrechte ausdrücklich vor.

§ 11   Vorzeitiges Kündigungsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur vollständigen Erbringung der Leistung von GPS jederzeit kündigen. Im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber ist GPS berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern sie keinen wichtigen Grund zur Kündigung gegeben hat. GPS muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben schuldhaft unterlässt.

§ 12   Übertragung auf Dritte
Die GPS darf sachverständige Dritte zur Durchführung des Auftrages oder von Teilen davon beauftragen, wenn sie dies auch unter Abwägung der Interessen des Auftraggebers für gerechtfertigt hält.

§ 13   Geheimhaltung und Datenschutz

GPS wird die ihr bei Durchführung der vereinbarten Leistungen zur Kenntnis gelangenden Informationen oder Unterlagen des Auftraggebers, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis gekennzeichnet sind, während der Dauer des Auftrags und nach dessen Beendigung geheimgehalten. Gleiches gilt für personengebundene Daten, die unter die Bestimmungen des Datenschutzes fallen. Auf die Haftungsbeschränkungen des § 9 wird verwiesen.

§ 14   Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle Ansprüche aus den diesen Bedingungen unterliegenden Aufträgen und deren Durchführung gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ulm. Letzteres gilt nicht für Aufträge von Minderkaufleuten.

§ 15   Schriftform/Verbindlichkeit dieser Bedingungen
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch GPS.

Sollten einzelne dieser Bedingungen oder Unterabschnitte davon unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
 
GPS - Gesellschaft zur Prüfung von Software mbH